Haus- & Badeordnung
- Präambel
- Allgemeines
- Öffnungszeiten und Zutritt
- Bad-/Saunabenutzung
- Verhalten im Bad
- Aufsicht
- Haftung
- Umkleidekabinen und -räume
- Badekleidung
- Sonstiges
1. Präambel
Die Einhaltung bestimmter Regeln und einer gewissen Ordnung lässt sich auch in einem Freizeitbad nicht vermeiden. Deshalb, verehrter Bade-/Saunagast, ist nachstehende Haus- und Badeordnung zu beachten.
Unser gesamtes Personal ist angewiesen, sich den Besuchern gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten, um ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
2. Allgemeines
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Watzmann Therme.
Sie ist für alle Bade-/Saunagäste verbindlich. Mit Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen betrieblichen Regelungen an.
Dazu gehören auch die Tarifordnung, in der die Eintrittspreise, Entgelte, Mietgebühren usw. festgelegt sind sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
Die Watzmann Therme wird in allen Bereichen Videoüberwacht. Die Aufnahmen werden maximal 72 Stunden gespeichert. Soweit dies im Einzelfall der Sicherheit der Besucher und zur Aufklärung von Straftaten und Sachbeschädigungen erforderlich ist auch darüber hinaus. Die Videoüberwachung ist beim Betreten des Gebäudes erkenntlich gekennzeichnet. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
3. Öffnungszeiten und Zutritt
3.1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang im Eingangsbereich der Watzmann Therme bekannt gegeben. Sie schließen die zum Aus- und Ankleiden benötigte Zeit mit ein.
3.2. Die Besucher der Watzmann Therme haben spätestens 15 Minuten vor Ende der festgesetzten Öffnungszeit die Umkleidebereiche aufzusuchen. Eine Durchsage des Aufsichtspersonals fordert ergänzend dazu auf.
3.3. Auf behördliche Anordnung müssen die Rutsche sowie das Soleaußenbecken um 21:30 Uhr außer Betrieb genommen werden. Darüber hinaus kann die Benutzung des Bades oder Teilen davon aus besonderen Anlässen (z.B. Überfüllung, Veranstaltungen, Betriebsstörung, Gewitter o.ä.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Auf eine Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen kein Anspruch.
3.4. Die Benutzung der Watzmann Therme steht grundsätzlich jedermann frei.
Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen) stehen.
- Personen, die Tiere mit sich führen.
- Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter sieben
- Jahren, Blinden, geistig Behinderten sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Watzmann Therme nur zusammen mit einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.
3.5. Kindern unter sechs Jahren ist der Saunazutritt nicht gestattet; für Kinder von sechs bis unter 16 Jahren ist die Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson für den Saunabesuch erforderlich.
3.6. Schwimmvereine und andere Gruppen werden durch besondere Regelungen zugelassen, die Haus und Badeordnung gilt in diesem Fall entsprechend.
3.7. Die Durchführung des Schwimmunterrichts für die Schüler der Verbandsgemeinden wird besonders geregelt; die Haus- und Badeordnung gilt ebenfalls entsprechend.
3.8. Lehrer und Übungsleiter sporttreibender Vereine und Gruppen übernehmen für ihre Klasse bzw. Gruppe die volle Verantwortung. Sie sorgen dafür, dass die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
3.9. Jeder Bade-/Saunagast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein und dies während des Aufenthalts in der Watzmann Therme jederzeit nachweisen können. Wer sich widerrechtlich Zutritt verschafft, zahlt ein erhöhtes Benutzungsentgelt von 30,00 Euro und muss mit einer Strafanzeige rechnen.
3.10. Bei Zeitkarten besteht bei Überschreitung der Badezeit Nachzahlungspflicht gemäß Preisaushang.
3.11. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
3.12. Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot der Watzmann Therme ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision, Personalengpass). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen
4. Bad-/Saunabenutzung
4.1. Die Bade-/Saunagäste benutzen alle Anlagen auf eigene Gefahr.
4.2. Die Becken sowie die Saunakabinen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.3. Außerhalb der Duschen ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
4.4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Verunreinigungen wird eine Reinigungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.
4.5. Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten der Eigentümer entfernt werden.
5. Verhalten im Bad
5.1. Die Bade-/Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5.2. Seitliches Einspringen in die Becken sowie das Einspringen in Nichtschwimmerbereichen ist nicht gestattet. Ferner ist es zu unterlassen, auf den Beckenumgängen zu rennen sowie an den Einstiegsleitern, Geländern oder anderen Anlageteilen (z.B. Wasserfall des Sole-Außenbereichs, Trennbereich Strömungskanal usw.) herumzuturnen oder von diesen ins Wasser zu springen.
5.3. Es ist untersagt, andere Personen in die Becken zu stoßen.
5.4. Taucherbrillen, Bälle und andere Spielgeräte dürfen nur im Erlebnisbecken benutzt werden (Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr). Die Mitarbeiter sind berechtigt, die Nutzung einzuschränken bzw. zu untersagen.
5.5. Das Rauchen ist in der Watzmann Therme nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
5.6. Zerbrechliche Gegenstände (Flaschen, Gläser, Porzellan usw.) dürfen außerhalb des Gastronomiebereiches nicht benutzt werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet (Ausnahme: Babynahrung).
5.7. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und Fernsehgeräte in der Watzmann Therme zu benutzen. Ebenso untersagt ist der Gebrauch von Kameras und Fotoapparaten (insb. Fotohandys) in der Watzmann Therme.
5.8. Wir weisen darauf hin, dass die Wassertiefe in den Becken unterschiedlich ist (bis 180 cm). Nichtschwimmer dürfen nur die Nichtschwimmerbecken benutzen.
5.9. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
5.10. Das Aufsichtspersonal kann Ausnahmen von Verboten genehmigen, wenn eine Gefährdung und Belästigung anderer Badegäste ausgeschlossen ist.
6. Aufsicht
6.1. Neben dem Betriebsleiter und dessen Vertretung übt die jeweils schichtführende Badeaufsicht gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
6.2. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
6.3. O. g. Personenkreis ist berechtigt, Benutzer aus der Watzmann Therme zu verweisen, wenn sie
- die Sicherheit und Ordnung gefährden oder
- andere Besucher belästigen oder
- trotz Ermahnung gegen Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen.
In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Wird einem entsprechenden Verweis nicht gefolgt, so kann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden.
6.4. Den in Punkt 6.3. genannten Benutzern kann der Betriebsleiter im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen vorübergehend oder dauernd den Besuch des Bades verwehren.
6.5. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. das Kassenpersonal entgegen. Wenn möglich, wird auf diese umgehend eingegangen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auch an die Betriebsleitung zu wenden (Formulare liegen an der Kasse bereit).
6.6. Fundgegenstände sind an das Aufsichtspersonal abzugeben. Sie werden in der Watzmann Therme drei Monate aufbewahrt und dann an das örtliche Fundamt weitergeleitet.
7. Haftung
7.1. Die Bade-/Saunagäste benutzen die Watzmann Therme einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte (insbesondere Rutsche, Strömungskanal) auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
7.2. Bei höherer Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
7.3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Ebenso wird für Wertgegenstände und Bargeld, die in Kabinen oder Schließfächern aufbewahrt werden, keine Haftung übernommen.
7.4. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
7.5. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden n u r bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.6. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
7.7. Unfälle sind beim Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden.
8. Umkleidekabinen und -räume
8.1. Zum Aus- und Ankleiden stehen den Bade-/Saunagästen Umkleideräume (Wechsel- und Sammelkabinen) zur Verfügung.
8.2. Zur Aufbewahrung der Kleider sind Garderobenschränke vorhanden. Den Schrank hat der Bade-/Saunagast selbst zu verschließen, den Schlüssel während des Bad-/Saunabesuches hat er bei sich zu tragen.
8.3. Zusätzlich stehen den Bade-/Saunagästen in der Badeebene sowie in der Sauna Wertschließfächer (Pfand: 1 Euro, der beim Öffnen des Schrankes zurückgegeben wird) zur Verfügung. Auch hier hat der Bade-/Saunagast das Fach selbst zu verschließen und den Schlüssel während des Bad-/Saunabesuchs bei sich zu tragen.
8.4. Alle Schränke sind beim Verlassen des Bades freizumachen. Nach Badeschluss verschlossene Garderobenschränke oder Wertschließfächer werden vom Badpersonal geöffnet und der Inhalt als Fundsache behandelt.
9. Badekleidung
9.1. Der Aufenthalt in der Watzmann Therme ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, hat die schichtführende Badeaufsicht zu treffen.
9.2. Die Benutzung der Sauna unterliegt den saunaüblichen Bestimmungen (Nutzung der Kabinen ohne Bekleidung; Bademantel bzw. umgelegtes Badetuch, aber keine Badekleidung außerhalb der Kabinen im Saunabereich).
9.3. Personen, die nicht schwimmen, dürfen auch andere, saubere Sportkleidung, jedoch keine Straßenkleidung tragen.
9.4. Bei Bedarf wird Badewäsche gegen Zahlung eines festgesetzten Entgelts und Hinterlegung des vorgeschriebenen Pfandbetrages an der Kasse leihweise ausgegeben. Die Leihwäsche ist pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Verwendung oder Verlust verpflichten zum Schadensersatz. Nach Beendigung des Badens/Saunierens ist die Leihwäsche wieder an der Kasse zurückzugeben.
9.5. Badekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
9.6. Die Bade-/Saunagäste dürfen ab dem Aufgang zum Bad („Barfußbereich“) keine Straßenschuhe benutzen.
10. Sonstiges
10.1. Bitte beachten Sie, dass der Sauna- sowie der Solebereich Ruhebereiche sind. Wir bitten Sie, sich in diesen Bereichen des Bades angemessen zu verhalten.
10.2. Störungen können durch das Personal der Watzmann Therme mit Verweis aus dem entsprechenden Bereich geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen muss der Badegast damit rechnen, aus dem Bad verwiesen zu werden.
10.3. Nur mit Genehmigung der Geschäftsführung sind der Aushang von Plakaten, die Verteilung von Druckschriften und Werbemitteln, gewerbsmäßiger Handel und gewerbsmäßiges Fotografieren gestattet.
10.4. Die in der Watzmann Therme aufgestellten Liegen sind nach jeder Benutzung wieder frei zu machen. Eine Reservierung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Liegen bzw. Liegeplätze besteht nicht.
10.5. Jeder Badegast hat die separat ausgehängten Benutzungsvorschriften (z.B. Rutsche, Sauna, Solebereich, Solarien usw.) zu beachten.
10.6. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb.
10.7. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Berchtesgaden, 06.09.2023
Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden