Haus- & Badeordnung der Watzmann Therme
- Präambel
- Zweck der Haus- und Badeordnung
- Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Öffnungszeiten, Preise und Zutritt
- Badbenutzung
- Verhalten in Bad und Sauna
- Aufsicht
- Haftung
- Umkleidekabinen und-räume
- Badekleidung
- Sonstiges
- Inkrafttreten
- Salvatorische Klausel
1. Präambel
Die Einhaltung bestimmter Regeln und einer gewissen Ordnung lässt sich auch in einem Freizeitbad nicht vermeiden.
Deshalb, verehrter Bade-/Saunagast, ist nachstehende Haus- und Badeordnung zu beachten.
Unser gesamtes Personal ist angewiesen, sich den Besuchern gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten, um ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
2. Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Watzmann Therme. Mit Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen an. Dazu gehören auch die Tarifordnung, in der die Eintrittspreise, Entgelte, Mietgebühren usw. festgelegt sind sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
3. Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
3.1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.2. Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche der Watzmann Therme teilweise kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können nur im Verdachtsfall von der Betriebsleitung und der Polizei eingesehen werden. Diese dienen zur Sicherheit und zum Schutz des Eigentums der Gäste sowie das der Watzmann Therme.
3.3. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
3.4. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
4. Öffnungszeiten, Preise und Zutritt
4.1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise werden durch Aushang im Eingangsbereich der Watzmann Therme sowie im Internet bekannt gegeben. Sie schließen die zum Aus- und Ankleiden benötigte Zeit mit ein.
4.2 Die Besucher der Watzmann Therme haben spätestens 15 Minuten vor Ende der festgesetzten Öffnungszeit die Umkleidebereiche aufzusuchen. Eine Durchsage des Aufsichtspersonals fordert ergänzend dazu auf.
4.3. Auf behördliche Anordnung müssen die Rutsche sowie das Soleaußenbecken um 21:30 Uhr außer Betrieb genommen werden.
Darüber hinaus kann die Benutzung des Bades oder Teilen davon aus besonderen Anlässen (z.B. Überfüllung, Veranstaltungen, Betriebsstörung, Gewitter o.ä.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden.
Die Geschäfts-/Betriebsleitung kann die Benutzung und das Angebot der Watzmann Therme ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u. a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision, Personalengpass).
Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesen Gründen ausgeschlossen.
4.4. Die Benutzung der Watzmann Therme steht grundsätzlich jedermann frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
4.5. Jeder Bade-/Saunagast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein und dies während des Aufenthaltes in der Watzmann Therme jederzeit nachweisen können. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
4.6. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Im Falle des Verlustes ist dieser unverzüglich gegenüber der Watzmann Therme zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt. Bei schuldhaftem Verlust wird eine Gebühr von EUR 10,00 (Armband mit Chip) bzw. 15 Euro (Leihsachen) für die Kosten der Wiederbeschaffung erhoben. Sämtliche über diesen Chip getätigten Transaktionen werden in Rechnung gestellt, es sei denn, der Besucher hat den Verlust nicht zu vertreten. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist. Die Watzmann Therme behält sich den Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vor.
4.7. Nichtschwimmern und Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen Person gestattet. Kindern unter sechs Jahren ist der Saunazutritt nicht gestattet; für Kinder von sechs bis unter 16 Jahren ist die Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson für den Saunabesuch erforderlich.
4.8. Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:
• die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen) stehen.
• die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen) stehen.
• die Tiere mit sich führen.
• die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
• Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
4.9. Schwimmvereine und andere Gruppen werden durch besondere Regelungen zugelassen, die Haus und Badeordnung gilt in diesem Fall entsprechend.
4.10. Die Durchführung des Schwimmunterrichts für die Schüler der Verbands¬gemeinden wird besonders geregelt; die Haus- und Badeordnung gilt ebenfalls entsprechend.
4.11. Lehrer und Übungsleiter sporttreibender Vereine und Gruppen übernehmen für ihre Klasse bzw. Gruppe die volle Verantwortung. Sie sorgen dafür, dass die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
4.12. Bei Zeitkarten besteht bei Überschreitung der Badezeit Nachzahlungspflicht gemäß Preisaushang.
4.13. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
Beim Kauf einer Geldwertkarte wird eine Pfandgebühr von 5,00 € erhoben, die nach Rückgabe der Karte erstattet wird. Geldwertkarten werden bei Verlust gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises und des Kaufbeleges ersetzt.
5. Badbenutzung
5.1. Die Badegäste benutzen alle Anlagen auf eigene Gefahr.
5.2. Vor der Benutzung der Becken, Wärme- und Schwitzkabinen muss eine Körpervorreinigung vorgenommen werden.
5.3. Außerhalb der Duschen ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
5.4. Bürstenmassagen, Rasieren, Haare und Nägel schneiden sowie Haare färben ist in der Watzmann Therme aus hygienischen Gründen zu unterlassen.
6. Verhalten in Bad und Sauna
6.1. Die Bade-/Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. Das Ausspucken, insbesondere auf den Fußboden und/oder in die Schwimmbecken und jede andere vermeidbare Verunreinigung der Watzmann Therme und des Badewassers sind zu unterlassen.
6.2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
6.3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
6.4. In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
6.5. Seitliches Einspringen in die Becken sowie das Einspringen in Nichtschwimmer¬bereiche ist nicht gestattet. Ferner ist es zu unterlassen, auf den Beckenumgängen zu rennen sowie an den Einstiegsleitern, Geländern oder anderen Anlageteilen (z.B. Wasserfall des Sole-Außenbereichs, Trennbereich Strömungskanal usw.) herumzuturnen oder von diesen ins Wasser zu springen.
6.6. Es ist untersagt, andere Personen in die Becken zu stoßen.
6.7. Taucherbrillen, Bälle und andere Spielgeräte dürfen nur im Erlebnisbecken benutzt werden (Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr). Die Mitarbeiter sind berechtigt, die Nutzung einzuschränken bzw. zu untersagen.
6.8. Das Rauchen ist in der Watzmann Therme nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
Wir weisen darauf hin, dass das Rauchen von Cannabis auf dem gesamten Thermengelände verboten ist. Das gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielweise mittels Vaporisatoren.
6.9. Zerbrechliche Gegenstände (Flaschen, Gläser, Porzellan usw.) dürfen außerhalb des Gastronomiebereiches nicht benutzt werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet (Ausnahme: Babynahrung).
6.10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und Fernsehgeräte in der Watzmann Therme zu benutzen. Das Fotografieren und filmen fremder Personen und Gruppen ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
6.11. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
6.12. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
6.13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Alle Schränke sind beim Verlassen des freizumachen. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
6.14. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
6.15. Wir weisen darauf hin, dass die Wassertiefe in den Becken unterschiedlich ist
(bis 180 cm). Nichtschwimmer dürfen nur die Nichtschwimmerbecken benutzen.
6.16. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
6.17. Das Aufsichtspersonal kann Ausnahmen von Verboten genehmigen, wenn eine Gefährdung und Belästigung anderer Badegäste ausgeschlossen ist.
6.18. Die Sauna ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (Ruheräumen, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
So dürfen Ruheliegen nur mit einem Bademantel oder einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
Die Benutzung der Saunakabinen ist nur unbekleidet gestattet. In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Liege- oder Sitztuch unter den ganzen Körper (einschließlich der Füße) zu legen, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
6.19. In Dampf- und Wärmelufträumen aus Keramik sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen (Sitztücher) benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
6.20. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
6.21. Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
6.22. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißabschaben und Bürsten nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
6.23. In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
6.24. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
6.25. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
6.26. Saunaaufgüsse dürfen nur vom Personal durchgeführt werden.
6.27. In der Saunaanlage ist Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z.B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.) dürfen nur in die Ruhebereiche mitgenommen und genutzt werden. Die Kameralinsen sind dabei mit einem von der Watzmann Therme zur Verfügung gestellten Aufkleber abzukleben.
7. Aufsicht
7.1. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
7.2. O. g. Personenkreis ist berechtigt, Benutzer aus der Watzmann Therme zu verweisen, wenn sie
• die Sicherheit und Ordnung gefährden oder
• andere Besucher belästigen oder
• trotz Ermahnung gegen Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen.
Neben der Betriebsleitung und deren Vertretung übt die jeweils schichtführende Badeaufsicht gegenüber allen Besuchern des Bades das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Fall einer Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Badbetreiber in diesem Fall entweder keine Vergütung oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
Wird einem entsprechenden Verweis nicht gefolgt, so kann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden.
7.3. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. das Kassenpersonal entgegen. Wenn möglich, wird auf diese umgehend eingegangen.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auch an die Betriebsleitung zu wenden (Formulare liegen an der Kasse bereit).
8. Haftung
8.1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
8.2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtungen, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt sind, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
8.3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
8.4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in ein durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
8.5. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.6. Die Bade-/Saunagäste benutzen die Watzmann Therme einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte (insbesondere Rutsche, Strömungskanal) auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
8.7. Bei höherer Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
8.8. Unfälle sind beim Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden.
9. Umkleidekabinen und -räume
9.1. Zum Aus- und Ankleiden stehen den Bade-/Saunagästen Umkleideräume (Wechsel- und Sammelkabinen) zur Verfügung.
9.2. Zur Aufbewahrung der Kleider sind Garderobenschränke vorhanden. Den Schrank hat der Bade-/Saunagast selbst zu verschließen, den Schlüssel während des Bad-/Saunabesuches hat er bei sich zu tragen.
9.3. Zusätzlich stehen den Bade-/Saunagästen in der Badeebene sowie in der Sauna Wertschließfächer (Pfand: 1 Euro, der beim Öffnen des Schrankes zurückgegeben wird) zur Verfügung. Auch hier hat der Bade-/Saunagast das Fach selbst zu verschließen und den Schlüssel während des Bad-/Saunabesuchs bei sich zu tragen.
10. Badekleidung
10.1. Der Aufenthalt in der Watzmann Therme ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, hat die schichtführende Badeaufsicht zu treffen.
10.2. Die Benutzung der Sauna unterliegt den saunaüblichen Bestimmungen (Nutzung der Kabinen ohne Bekleidung; Bademantel bzw. umgelegtes Badetuch, aber keine Badekleidung außerhalb der Kabinen im Saunabereich).
10.3. Personen, die nicht schwimmen, dürfen auch andere, saubere Sportkleidung, jedoch keine Straßenkleidung tragen.
10.4. Bei Bedarf wird Leihwäsche gegen Zahlung eines festgesetzten Entgelts an der Kasse leihweise ausgegeben. Die Leihwäsche ist pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Verwendung oder Verlust verpflichten zum Schadensersatz. Nach Beendigung des Badens/Saunierens ist die Leihwäsche wieder an der Kasse zurückzugeben.
10.5. Badekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
11. Sonstiges
11.1. Bitte beachten Sie, dass der Sauna- sowie der Solebereich Ruhebereiche sind. Wir bitten Sie, sich in diesen Bereichen des Bades angemessen zu verhalten.
11.2. Störungen können durch das Personal der Watzmann Therme mit Verweis aus dem entsprechenden Bereich geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen muss der Badegast damit rechnen, aus dem Bad verwiesen zu werden.
11.3. Mit dem Lösen eines Eintritts entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit. Aufgestellte Liegen sind nach jeder Benutzung wieder frei zu machen.
11.4. Jeder Badegast hat die separat ausgehängten Benutzungsvorschriften (z.B. Rutsche, Sauna, Solebereich, usw.) zu beachten. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer. Die Wasserrutsche darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
12. Inkrafttreten
Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.12.2024 in Kraft. Die bisher gültige Fassung vom Januar 2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung rechtsunwirksam sein oder
werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Insoweit richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Berchtesgaden, 01.12.2024
Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden